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Das Erbrecht in Deutschland

Das Erbrecht ist in Deutschland im fünften Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt und beschreibt das Recht einer natürlichen Person eigene Verfügungen über ihr Eigentum oder über andere veräußerbare Rechte zum Eintritt ihres eigenen Todes zu regeln oder im gegenüberstehenden Fall Begünstigte einer solchen Verfügung zu werden, das heißt etwas erben zu können.

Wenn eine Person von einer anderen Person etwas erbt, so erbt sie alles, was ihr laut Testament oder kraft des Gesetzes zusteht, das heißt Vermögenswerte, aber auch Schulden. Es besteht jeodch laut Gesetz die Möglichkeit, das Erbe komplett auszuschlagen. Ein Erbe, oder auch eine Erbengemeinschaft, wird nach dem Tod seines Erblassers nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und dem in Deutschland herrschendem Prinzip der Universalsukzession Gesamtrechtsnachfolger des verstorbenen Erblassers. Haustiere können im Übrigen keine Erben sein.

Für den Fall, dass es nach dem Tod eines Menschen kein Testament gibt, welches diese Person zuvor notariell aufgesetzt hat, kennt das deutsche Erbrecht eine gesetzliche Erbfolge. Diese ist in Deutschland durch die erbrechtlichen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch auf natürliche und juristische Personen beschränkt. So erbt zum Beispiel der sogenannte Fiskus, wenn nach dem Tod eines Menschen kein Verwandter dieser Person mehr vorhanden ist oder aufgespürt werden kann. Im Gegensatz zu natürlichen Personen kann der Fiskus das Erbe jedoch nicht auschlagen.

Bundeswehr Ausmusterung

Meist erfolgt die Erfassung zur Musterung mit 17 Jahren. Doch wie kann man ausgemustert werden? Welche Gründe gibt es für die Ausmusterung und was ist überhaupt eine Ausmusterung? Bei einer Ausmusterung wird man vom Wehrdienst und auch gleichzeitig vom Zivildienst ausgeschlossen. Viele Jugendliche suchen auch immer wieder Tricks um dem Wehr- bzw. Zivildienst zu entgehen. Gründe für eine Bundeswehr Ausmusterung sind zum Beispiel schwere Krankheiten wie Schäden an den inneren Organen, Behinderungen, Stoffwechselerkrankungen aber auch die fehlende körperliche Beschaffenheit in Statur, Größe oder Gewicht des Jugendlichen. Außerdem kann das Vorhandensein von Drogenkonsum und anderen Suchterkrankungen, das Vorliegen von psychischen Erkrankungen, wie Depressionen oder Suizidgefahr zur Ausmusterung führen.

Kurz gesagt wenn der Wehrdienstpflichtige von seinem Gesundheitszustand gesehen nicht in der Lage ist den Wehr- bzw. Zivildienst zu leisten. Der Gesundheitszustand wird von einem Arzt festgestellt. Die Anforderungen an den Gesundheitszustand des Jugendlichen sind allerdings in einer speziellen Dienstanweisung bzw. Dienstvorschrift festgehalten. Bei der Musterung wird man in verschiedene Tauglichkeitsstufen eingeteilt, wenn man ausgemustert wird bekommt man die Stufe T5, welche nicht wehrdienstfähig bedeutet. Sollte die erste Musterung kein 100 prozentiges Ergebnis zur Folge haben oder der begründete Verdacht eines Betruges bestehen, kann dies eine Nachmusterung zur Folge haben. Es gibt auch die Möglichkeit sich noch während der Grundausbildung ausmustern zu lassen. So zum Beispiel bei plötzlich auftauchenden Allergien oder sonstigen Krankheiten.