Förderprogramme für Selbstständige
Wer sich selbstständig machen möchte, kann für den Anfang die Hilfe von Landes- und Bundesregierung in Anspruch nehmen. Dabei werden Interessenten durch einen Berater unterstützt und gecoacht. Neben einer Prüfung des geplanten Konzeptes findet in diesem Rahmen auch eine ausführliche Beratung die Unternehmensorganisation, das Marketing und die Vertriebsorganisation betreffend statt. Aber auch auf den Kapitalbedarf und die Kostenanalyse wird ein kritischer Blick geworfen. Weitere Hilfen der Landes- und Bundesregierung sind Unterstützungsmaßnahmen hinsichtlich der Liquiditäts- und Finanzplanung und weitere notwendige Finanzierungsmöglichkeiten. Um eine bessere Struktur innerhalb des Unternehmens gewährleisten zu können, wird Selbstständigen bei der Abwicklung all ihrer Formalitäten unter die Arme gegriffen. Die Seite http://www.finanzierungen.net/kredite-fuer-selbstaendige/klassische-foerderprogramme/ informiert umfassend über die zur Verfügung stehenden Hilfen durch die Landes- und Bundesregierung.
Das ERP-Eigenkapitalhilfeprogramm zur finanziellen Hilfe
Mit dem ERP-Eigenkapitalhilfeprogramm können sich Selbstständige sicher sein, dass sie genau bei ihrem Hauptproblem, sprich dem Beschaffen von notwendigen Eigenmitteln, Hilfe erhalten. Mit diesem Mangel kommt in der Regel auch ein zweites Problem einher, denn wo kein eigenes Geld eingesetzt werden kann, sind in der Regel auch keine ausreichenden Sicherheiten vorhanden. Diese werden jedoch benötigt, möchte der Selbstständige Geld von seiner Bank leihen. Damit dieser Teufelskreis durchbrochen werden kann, werden durch das ERP-Eigenkapitalhilfeprogramm-Programm Gelder bereit gestellt, für die keine Absicherungen vorgelegt werden müssen.
Verwendungszwecke und Antragsstellung
Das hierbei zur Verfügung gestellte Geld kann für unterschiedliche Zwecke genutzt werden. So können Selbstständige beispielsweise notwendige Investitionen für ihren Betrieb tätigen. Auch ist es möglich, Markterschließungsaufwendungen, wie beispielsweise für Werbung, zu tätigen oder aber das Material-, Ersatzteil- und Warenlager aufzustocken, beziehungsweise neue Materialien zu beschaffen.
Dabei ist der Höchstbetrag, der je Antragssteller genehmigt werden kann, auf 500.000 Euro festgelegt. Die Laufzeit beträgt 20 Jahre, die tilgungsfreien Jahre wiederum 10 Jahre. Der Antrag an die DtA, die deutsche Ausgleichsbank, muss durch den Selbstständigen an die Hausbank gestellt werden.
