Der Energieausweis für Ihre Immobilie
Sind Sie Haus- oder Wohnungseigentümer oder haben vor, dies bald zu werden? Planen Sie in näherer Zukunft, privat oder auch geschäftlich, einen Umzug? Dann wird das Thema Energieausweis Sie sicherlich interessieren.
Der Online Energieausweis gibt Aufschluss darüber, wie viel Energie ein Gebäude verbraucht und dient damit Käufern, Mietern oder Pächtern als Anhaltspunkt bezüglich der zu erwartenden Kosten für Heizung und Warmwasseraufbereitung. Wer bereits Hausbesitzer oder Wohnungseigentümer ist, dem kann der Energieausweis dabei behilflich sein, die eigene Immobilie hinsichtlich ihrer Energieeffizienz zu sanieren. Der Aussteller eines Energieausweises muss dem Energieausweis das Formblatt “Modernisierungsempfehlungen” beifügen, in dem gegebenenfalls mögliche kostengünstige Modernisierungsmöglichkeiten aufzuführen sind. Sollten keine Empfehlungen gemacht werden können, beispielsweise weil es sich um einen Neubau handelt, muss der Aussteller dies mit seiner Unterschrift bestätigen. Für den Eigentümer dienen diese Angaben nur der Information, umsetzen muss er empfohlene Maßnahmen nicht. Der Energieausweis für Ihre Immobilie ist Pflicht bei Neubauten und wenn Sie Ihre gesamte Immobilie oder einen Teil davon verkaufen oder vermieten möchten.
Potenzielle Käufer oder Mieter haben das Recht, die Vorlage vom Energieausweis für Ihre Immobilie zu verlangen, können Sie ihn nicht vorlegen, so ist dies eine Ordnungswidrigkeit und kann bis zu 15.000 Euro Ordnungsgeld kosten. Informieren Sie sich aber über die Definition des “potentiellen Käufers”, denn nicht Jeder, der sich ihr Haus ansieht, ist direkt potentieller Käufer.
