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Riester-Rente als private Altersvorsorge

Da in der heutigen Zeit eine private Altersvorsorge fast unverzichtbar ist, da die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung alleine nicht zum Halten des Lebensstandards reichen wird, beteiligt sich auch der Staat seit einigen Jahren in Form der so genannten Riester-Rente an den Beiträgen zur privaten Altersvorsorge der Bürger und Bürgerinnen.

Im Rahmen der Riester-Rente erhalten alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, Arbeitslosengeldempfänger und Wehrdienst- und Zivildienstleistende, sowie einige weitere spezielle Personenkreise eine staatliche Zulage, falls sie für die Altersvorsorge in bestimmten Sparverträge Beiträge einzahlen. Die Höhe der Riester-Rente beträgt ab dem Jahre 2008 in Form der Grundzulage 154 Euro pro Personen, Verheiratete haben also Anspruch auf 308 Euro an Höchstförderung. Dieses Höchstbetrag erhält man allerdings nur dann, wenn man mindestens vier Prozent seines Gesamteinkommens in den jeweiligen Sparvertrag einzahlt.

Neben den Grundzulage kann man zudem noch eine Kinderzulage erhalten, und zwar für jedes Kind, für das man auch noch einen Anspruch auf den Erhalt von Kindergeld hat. Die Höhe der Kinderzulage beträgt jährlich 185 Euro für Kinder, die vor dem 01. Januar 2008 geboren sind. Wurde das Kind ab dem 01. Januar 2008 geboren, beträgt der Förderungsbetrag sogar 300 Euro pro Jahr. Berufsanfänger erhalten einmalig eine erhöhte Grundzulage von 354 Euro. Nach derzeitigem Stand (Anfang 2009) kann man die Riester-Rente in Anspruch nehmen, wenn man in einen Banksparplan, eine private Rentenversicherung, einen Bausparvertrag oder einen bestimmten Fondssparvertrag einzahlt. Dabei müssen die Produkte allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit die Riester-Förderung gewährt wird. So darf die Rentenzahlung z.B. nicht vor dem 60. Lebensjahr des Sparers beginnen und es muss ferner garantiert werden, dass der Kunde mindestens die eingezahlten Sparbeiträge plus Förderung zurück bekommt.